Kosteninformationen
- Privat Versicherte erhalten entsprechend ihres Tarifes eine Kostenerstattung
- Dies trifft auch für Beihilfeempfänger und Polizeibeamte des Landes M-V über die Heilfürsorge und entsprechende Zusatztarife im Rahmen der Anwartschaften zu.
- Mitglieder in privaten Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten ebenfalls entsprechend des Tarifes eine Erstattung.
- Für gesetzlich versicherte Mitglieder ohne Zusatzvereinbarung gibt es von der Krankenkasse keine Erstattung der Kosten- Nachfrage bei der Kasse ist jedoch möglich.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker- diese ist im Internet unter https://www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker einsehbar:
- Gebühren für Selbstzahler werden mit dem einfachen Satz berechnet, alle anderen Personen -siehe oben- mit dem Tarifsatz ihrer Versicherungen/Beihilfe/ Heilfürsorge.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen bzw. je nach Vereinbarung fällig werden. Sollte Ihre Kasse längere Bearbeitungszeiten haben, erhalten Sie nach Absprache ein Zahlungsziel von 30 Tagen oder zum 1. des folgenden Monates.
Sind die Rechnungen nicht zum Termin beglichen, werden Gebühren fällig – Mahngebühren und Verzugszinsen.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (2 Arbeitstage) werden Ausfallhonorare bis zu 50% des Honorars berechnet. Die Außnahme dabei sind akute Erkrankungen und Notfälle. Als Patient haben Sie die Pflicht, mich rechtzeitig über wichtige Gründe zu informieren und entsprechende Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Grundlage: § 615 BGB i.V.m. § 630b BGB sowie § 280 Abs. 1 BGB
Gemäß Gebührenordnung ist das Beratungsgespräch kostenpflichtig. Die Kosten variieren, je nach Zeit und Aufwand zwischen 15,00 Euro und 35,00 Euro.
Kosten Yogatherapie:
- Einzelstunde(60 Minuten)- 35,- Euro
- in der Kleingruppe- 15,- Euro